PRESSE / AKKREDITIERUNG
Hier können Sie sich zur „Austrian Motorshow“ 2025 online akkreditieren. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung. Für die Presse wird es am Samstag, 17. Mai 2025 von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr exklusiv eine Führung geben. Hier haben die Fotografen und Videografen ohne Publikum die Möglichkeit, ungestört Bilder und Videos zu machen. Natürlich ist der Aufenthalt für die Presse für den ganzen Tag auf der Austrian Motorshow erlaubt. Die Online-Akkreditierung ist ab Herbst 2024 möglich. Sobald Ihre Akkreditierung bearbeitet ist, bekommen Sie eine Bestätigung per E-Mail zugesendet.
Im Übrigen behält sich der Veranstalter die weitere Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor, auch im Falle der Vorlage eines Presseausweises. Als Veranstalter und Autoclub wollen wir Journalisten den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unseren Club mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern.
Die Akkreditierungsrichtlinien für die Austrian Motorshow
Akkreditiert werden:
+ Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.
+ Durch Vorlage eines Impressums im Original (oder Weblink), in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind und welches zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate ist.
+ Durch Vorlage eines gültigen Ausweises von Jugendpresseorganisationen (Mitglieder von Schülerzeitungen oder ähnlichen Jugendmedien ohne gültigen Jugendpresseausweis erhalten einmalig eine Tageskarte).
+ Pressefotografen, die nachweisen können, dass sie journalistisch tätig sind. Dem Akkreditierungsantrag sind automatisch aktuelle Veröffentlichungen (nicht älter als sechs Monate) beizufügen.
+ Mitglieder von Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören.
+ Es wird maximal ein Team (zwei Personen) pro Magazin, Redaktion, Zeitung, etc. akkreditiert.
Personen, die nachweisen können, dass sie zum Zeitpunkt der Austrian Motorshow für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einer Behörde oder Institution tätig sind, sowie Pressesprecher und Mitarbeiter von Firmenpressestellen ausstellender Unternehmen. Eine entsprechende Bestätigung ist dem Akkreditierungsantrag beizufügen.
Akkreditierungsrichtlinien für Content Creator
+ Betreiber eines aktiven Blogs, Instagram-, YouTube- oder TikTok-Kanals mit fachlich thematischem Bezug zum Auto.
+ Die Tätigkeit muss mit den entsprechenden Links nachgewiesen werden.
+ Der Blog, Instagram-, YouTube- oder TikTok-Kanal besteht seit mindestens einem halben Jahr,
+ Es muss eindeutig erkennbar sein, dass die Beiträge von Ihnen persönlich mit thematischem Bezug zum Event verfasst wurden.
+ Der Blog, Instagram-, YouTube- oder TikTok-Kanal muss ein Impressum vorweisen, in dem Sie namentlich aufgeführt sind.
+ Der Blog entspricht den Qualitätsstandards der Streetlife Autoclubs (Erscheinungsbild, Reichweite, etc.)
+ Es werden maximal zwei Personen pro Kanal akkreditiert.
Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Veranstalter (Streetlife Autoclub) behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.
E-Mail an info@austrian-motorshow.at